ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 
Vermietet werden die Ferienwohnungen auf dem Grundstück von Torsten und Britta Scheibner, Brackrade 40, 23715 Bosau.
Für alle Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen auf dem Grundstück Haus Nr. 40 gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
 

§ 1 An- und Abreise

1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich, wenn im Voraus verbindlich vereinbart.

§ 2 Mietpreis und Zahlungsweise
1. Im Mietpreis sind alle Nebenkosten (insbesondere Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Heizung, WLAN, Stellung von Bettwäsche, Stellung von Handtüchern und Endreinigung) enthalten.
2. Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn 50% der vereinbarten Gesamtmiete angezahlt sind. Der Mieter erhält über die Anzahlung eine Rechnung. Die Restzahlung der Gesamtmiete (50%) ist fällig 4 Wochen vor Anreise; frühestens aber mit der Gesamtmiete. Bei kurzfristigen Buchungen ist die gesamte Summe sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu begleichen. Eventuelle Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
3. Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 10 Tage in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, ist als Entschädigung die folgenden anteilige Miete zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

 

Erstattung in Höhe von 100%

bei Stornierungen, die mehr als 14 Tage vor dem Check-in eingehen.

Erstattung in Höhe von 50%

bei Stornierungen, die mehr als 7 Tage vor dem Check-in eingehen.

Keine Erstattung

bei Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem Check-in eingehen.

Dem Mieter ist im Stornierungsfall der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein Ausfallschaden entstanden ist. Dem Mieter ist bekannt, dass er sich gegen das Kostenrisiko durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern kann.

Sollte der Mieter später an- bzw. früher abreisen als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die gemietete Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

Eine Stornierung muss in Textform (E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit der Stornierung und die Höhe der zahlbaren Stornoentschädigung ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.

Sind Anreise oder Aufenthalt wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung unmöglich oder unzulässig, so erhebt der Vermieter keine Stornogebühren.

§ 4 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Ferienwohnung in ordentlichem und sauberem Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben. Kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Wohnung bei Anreise nicht zur Verfügung stellen oder nach Anreise weiter überlassen (z. B. wegen Brand- oder Wasserschäden), so ist er zur zeitanteiligen Erstattung der Miete verpflichtet. Geringfügige Mängel der Mietsache, die dem vertragsmäßigem Gebrauch der Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. kurzzeitiger Ausfall technischer Geräte oder des WLAN, geringfügige Fehlbestände des Inventars) berechtigen den Mieter nicht zur Geltendmachung von Mietminderung oder Schadensersatz. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche des Mieters für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie sonstige Ereignisse, soweit dem Vermieter daran kein Verschulden trifft (insbesondere in Fällen höhere Gewalt).

§ 5 Pflichten des Mieters

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Mobiliar oder die Neudekoration des Mietobjektes sind unzulässig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und Gäste. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Mieter nicht. Unterhält der Mieter eine Haftpflichtversicherung, so gibt er im Schadensfall deren Name und Anschrift einschließlich Versicherungsnummer dem Vermieter bekannt.

Der Mieter verpflichtet sich, jeden vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung (z. B. Sachbeschädigung, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Verstöße gegen die Hausordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu unterlassen. Bei Verstößen dagegen ist der Vermieter - ggf. nach Abmahnung - zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Ein Anspruch auf die Erstattung der Miete besteht in diesem Falle nicht.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
Der Mieter ist verpflichtet, bestehende oder während der Mietzeit auftretende Mängel, unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar (z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

§ 6 Nutzungsberechtigte der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr in Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

§ 7 Haustiere

Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.

§ 8 Haftung

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Unfälle in den Ferienwohnungen oder auf dem Außengelände. Mieter haften für ihre Kinder. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder dessen Beauftragten verursacht worden.
Jede Haftung des Anbieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zu Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt.

§ 9 Nutzung des WLAN
1. Der Anbieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

2. Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder
3. Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
4. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
6. Der Gast stellt den Anbieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen die Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

§ 10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistung aus dem Mietvertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Eutin.

 

(ABG Stand Juli 2025)

Kontakt

Landhaus Scheibner
Fam. Scheibner
Brackrade 38
23715 Bosau

Tel. 0157 343 172 84

E-Mail: landhaus-scheibner@freenet.de

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